1 Schwerbehindertenausweis
Ein Schwerbehindertenausweis ist ein amtlicher Nachweis über eine anerkannte Schwerbehinderung. Er wird in Deutschland ausgestellt, wenn ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 festgestellt wurde.
Der Ausweis soll Menschen mit Behinderungen ermöglichen, bestimmte Nachteilsausgleiche und Rechte in Anspruch zu nehmen.
1.1 Grad der Behinderung
Der GdB wird in Zehnerschritten von 20 bis 100 festgestellt. Er beschreibt, wie stark die Teilhabe am Leben durch gesundheitliche Beeinträchtigungen eingeschränkt ist.
Wichtig: Der GdB ist keine Prozentangabe und entspricht nicht automatisch einer bestimmten Arbeitsunfähigkeit oder Erwerbsminderung.
1.2 Welche Vorteile kann ein Schwerbehindertenausweis bieten?
Je nach GdB und den festgestellten Merkzeichen können beispielsweise folgende Nachteilsausgleiche möglich sein:
- besonderer Kündigungsschutz
- zusätzlicher Urlaub
- Vergünstigungen bei bestimmten öffentlichen Verkehrsmitteln
- steuerliche Entlastungen
- bestimmte Parkerleichterungen
- Anspruch auf weitere Nachteilsausgleiche
Nicht jeder Nachteilsausgleich gilt automatisch für jede schwerbehinderte Person. Entscheidend sind insbesondere der GdB, die Merkzeichen und die jeweilige persönliche Situation.
1.3 Merkzeichen
Auf dem Schwerbehindertenausweis können bestimmte Merkzeichen eingetragen werden. Sie weisen auf besondere Beeinträchtigungen hin. Beispiele sind:
- G – erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr
- aG – außergewöhnliche Gehbehinderung
- B – Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson
- H – Hilflosigkeit
- Bl – Blindheit
- Gl – Gehörlosigkeit
1.4 Gleichstellung bei GdB 30 oder 40
Auch bei einem GdB von 30 oder 40 kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen bei der Agentur für Arbeit beantragt werden. Dies kann insbesondere relevant sein, wenn der Arbeitsplatz aufgrund der Behinderung gefährdet ist oder Schwierigkeiten bestehen, einen geeigneten Arbeitsplatz zu finden.
Eine Gleichstellung ist allerdings nicht dasselbe wie ein Schwerbehindertenausweis.
1.5 Antrag
Der Antrag auf Feststellung des GdB beziehungsweise auf Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises wird grundsätzlich bei der zuständigen Versorgungsbehörde bzw. dem zuständigen Landesamt gestellt. Dabei werden relevante medizinische Unterlagen und Befunde berücksichtigt.
Wichtig ist, dass nicht allein die Diagnose entscheidend ist. Maßgeblich sind vor allem die tatsächlichen Auswirkungen der gesundheitlichen Beeinträchtigungen auf die Teilhabe am Leben.