1 Kostenerstattungsverfahren
Das Kostenerstattungsverfahren ist ein Verfahren, bei dem eine Person eine Leistung zunächst selbst bezahlt und sich die entstandenen Kosten anschließend von einer zuständigen Stelle erstatten lässt.
1.1 Beispiel im Gesundheitswesen
Bei einer Psychotherapie kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Kostenerstattungsverfahren beantragt werden, wenn kein geeigneter Therapieplatz bei einer zugelassenen Vertragspsychotherapeutin oder einem zugelassenen Vertragspsychotherapeuten verfügbar ist.
Die Person weist dann beispielsweise nach, dass sie:
- über einen längeren Zeitraum keinen Therapieplatz finden konnte,
- mehrere Praxen kontaktiert hat,
- dringend eine Behandlung benötigt und
- eine Behandlung bei einer nicht vertragsgebundenen Therapeutin bzw. einem nicht vertragsgebundenen Therapeuten beginnen könnte.
Die Krankenkasse prüft anschließend, ob die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme bzw. Kostenerstattung erfüllt sind.
1.2 Wichtig
Ein Kostenerstattungsverfahren bedeutet nicht automatisch, dass die Krankenkasse die Kosten übernimmt. In der Regel muss die Genehmigung vor Beginn der Behandlung geklärt werden.
Kurz gesagt:
👉 Erst selbst bezahlen → Antrag und Nachweise einreichen → Krankenkasse prüft → gegebenenfalls Erstattung der Kosten.