1 Nahtlosigkeitsregelung
Die Nahtlosigkeitsregelung nach § 145 SGB III soll Menschen finanziell absichern, die aufgrund einer länger andauernden Erkrankung nicht mehr oder nur noch sehr eingeschränkt arbeiten können, bei denen aber noch nicht endgültig geklärt ist, ob eine Erwerbsminderung vorliegt.
Sie ist besonders relevant, wenn beispielsweise das Krankengeld ausläuft, die betroffene Person weiterhin gesundheitlich eingeschränkt ist und noch keine Entscheidung über eine Erwerbsminderungsrente getroffen wurde.
1.1 Worum geht es?
Normalerweise setzt Arbeitslosengeld voraus, dass jemand dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Bei der Nahtlosigkeitsregelung gibt es davon eine wichtige Ausnahme:
Eine Person kann unter bestimmten Voraussetzungen Arbeitslosengeld I erhalten, obwohl sie wegen ihrer gesundheitlichen Einschränkungen derzeit nicht regulär arbeitsfähig ist.
Damit soll verhindert werden, dass Menschen zwischen verschiedenen Leistungssystemen ohne Einkommen bleiben.
1.2 Typische Situation
Ein möglicher Ablauf kann beispielsweise so aussehen:
Erkrankung → Arbeitsunfähigkeit → Entgeltfortzahlung → Krankengeld → Aussteuerung → Nahtlosigkeitsregelung → gegebenenfalls Prüfung einer Erwerbsminderungsrente
Die Nahtlosigkeitsregelung kann insbesondere dann eine Rolle spielen, wenn die Agentur für Arbeit davon ausgeht, dass die Leistungsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erheblich eingeschränkt ist, gleichzeitig aber noch keine abschließende Entscheidung des Rentenversicherungsträgers vorliegt.
1.3 Was passiert während der Nahtlosigkeit?
Die Agentur für Arbeit kann verlangen, dass ein Antrag auf medizinische Rehabilitation oder Erwerbsminderungsrente gestellt wird. Die entsprechenden medizinischen Einschätzungen können anschließend für die weitere Entscheidung über die Leistungsfähigkeit herangezogen werden.
Wichtig ist außerdem: Nahtlosigkeitsregelung bedeutet nicht automatisch, dass man eine Erwerbsminderungsrente bekommt. Sie dient zunächst dazu, eine finanzielle Absicherung während der ungeklärten Situation zu ermöglichen.
1.4 Beispiel
Eine Person ist seit längerer Zeit psychisch erkrankt und war durchgehend arbeitsunfähig. Nach dem Ende des Krankengeldanspruchs ist sie weiterhin nicht in der Lage, ihre bisherige Arbeit auszuüben. Gleichzeitig ist noch nicht geklärt, ob und in welchem Umfang sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten kann.
Unter den gesetzlichen Voraussetzungen kann dann die Nahtlosigkeitsregelung nach § 145 SGB III greifen. Dadurch kann Arbeitslosengeld gezahlt werden, obwohl die Person aktuell nicht normal dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht.
Merksatz:
ZitatDie Nahtlosigkeitsregelung soll verhindern, dass Menschen nach dem Ende des Krankengeldes ohne Einkommen dastehen, obwohl ihre Erwerbsfähigkeit noch nicht abschließend geklärt ist.