1 Erwerbsminderungsrente
Die Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) ist eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie kann Menschen finanziell absichern, die aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung auf absehbare Zeit nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr arbeiten können.
Entscheidend ist dabei nicht nur, ob der bisherige Beruf noch ausgeübt werden kann. Maßgeblich ist grundsätzlich, wie viele Stunden täglich jemand unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes noch arbeiten kann.
1.1 Formen der Erwerbsminderung
Man unterscheidet grundsätzlich:
Volle Erwerbsminderung
- weniger als 3 Stunden täglich leistungsfähig
- unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes
Teilweise Erwerbsminderung
- mindestens 3, aber weniger als 6 Stunden täglich leistungsfähig
Wer 6 Stunden oder mehr täglich arbeiten kann, erfüllt grundsätzlich nicht die medizinischen Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente.
1.2 Voraussetzungen
Neben den medizinischen Voraussetzungen müssen in der Regel auch versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehören insbesondere bestimmte Mindestversicherungszeiten und Pflichtbeitragszeiten.
Vor einer Erwerbsminderungsrente gilt grundsätzlich der Gedanke:
„Reha vor Rente“
Das bedeutet, dass zunächst geprüft werden kann, ob die Erwerbsfähigkeit durch medizinische oder berufliche Rehabilitation verbessert oder wiederhergestellt werden kann.
1.3 Befristete Erwerbsminderungsrente
Eine Erwerbsminderungsrente kann befristet gewährt werden, wenn davon ausgegangen wird, dass sich der Gesundheitszustand möglicherweise noch verbessern kann.
Eine Verlängerung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Eine Rente kann auch unbefristet gewährt werden, wenn eine Verbesserung der Erwerbsfähigkeit unwahrscheinlich ist.
1.4 Zusammenhang mit Krankengeld und Nahtlosigkeit
Bei einer länger andauernden Erkrankung kann sich beispielsweise folgende Situation ergeben:
Arbeitsunfähigkeit → Entgeltfortzahlung → Krankengeld → Aussteuerung → Nahtlosigkeitsregelung → Prüfung der Erwerbsminderung → gegebenenfalls Erwerbsminderungsrente
Die Nahtlosigkeitsregelung und die Erwerbsminderungsrente sind dabei zwei unterschiedliche Dinge: Die Nahtlosigkeitsregelung kann eine vorübergehende finanzielle Absicherung über die Agentur für Arbeit ermöglichen, während die Erwerbsminderungsrente eine Leistung der Rentenversicherung ist.
1.5 Wichtig bei psychischen Erkrankungen
Auch psychische Erkrankungen können grundsätzlich zu einer Erwerbsminderung führen. Entscheidend ist nicht allein die Diagnose, sondern wie stark die Erkrankung die tatsächliche Leistungsfähigkeit im Arbeitsleben beeinträchtigt.
Dabei können beispielsweise Konzentrationsprobleme, starke Erschöpfung, Ängste, emotionale Instabilität, häufige Krisen oder andere krankheitsbedingte Einschränkungen berücksichtigt werden.
Merksatz:
ZitatBei der Erwerbsminderungsrente geht es nicht nur darum, ob man seinen bisherigen Beruf noch ausüben kann, sondern darum, wie viele Stunden man aufgrund der gesundheitlichen Einschränkungen noch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt leistungsfähig ist.