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Gerichtskostenbeihilfe

  • Sunshine
  • 23. August 2026 um 21:15
  • 40 mal gelesen
  • Eintrag
  • Bewertungen 0
  • Gerichtskostenbeihilfe

    Gerichtskostenbeihilfe bezeichnet umgangssprachlich eine finanzielle Unterstützung für Menschen, die sich ein Gerichtsverfahren oder die damit verbundenen Kosten nicht leisten können.

    1 Gerichtskostenbeihilfe

    Gerichtskostenbeihilfe bezeichnet umgangssprachlich eine finanzielle Unterstützung für Menschen, die sich ein Gerichtsverfahren oder die damit verbundenen Kosten nicht leisten können.

    In Deutschland gibt es dafür vor allem zwei wichtige Formen:

    • Prozesskostenhilfe (PKH): für gerichtliche Verfahren, insbesondere Zivil-, Familien-, Arbeits- und Verwaltungsverfahren.
    • Verfahrenskostenhilfe (VKH): vor allem bei bestimmten Verfahren in der Familiengerichtsbarkeit.

    1.1 Voraussetzungen

    Eine Unterstützung kommt grundsätzlich infrage, wenn:

    1. die Person nicht über ausreichendes Einkommen oder Vermögen verfügt,
    2. die Kosten des Verfahrens deshalb nicht selbst tragen kann und
    3. die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg hat und nicht mutwillig erscheint.

    1.2 Was wird übernommen?

    Je nach finanzieller Situation können Gerichtsgebühren und bestimmte Kosten der anwaltlichen Vertretung übernommen werden. Die Unterstützung kann vollständig oder – bei ausreichendem, aber niedrigem Einkommen – mit Ratenzahlungen gewährt werden.

    Kurz gesagt:
    👉 Gerichtskostenbeihilfe = finanzielle Unterstützung für Menschen mit geringem Einkommen, damit sie ihre Rechte vor Gericht wahrnehmen können.

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Inhaltsverzeichnis

  • 1 Gerichtskostenbeihilfe
    • 1.1 Voraussetzungen
    • 1.2 Was wird übernommen?

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