1 Berufliche Rehabilitation
Die berufliche Rehabilitation – häufig auch als Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) bezeichnet – unterstützt Menschen, die aufgrund einer Erkrankung, Behinderung oder dauerhaften gesundheitlichen Einschränkung ihren bisherigen Beruf nicht mehr oder nur noch eingeschränkt ausüben können.
Das Ziel besteht darin, die berufliche Teilhabe zu erhalten, wiederherzustellen oder eine neue berufliche Perspektive zu ermöglichen.
1.1 Ziele der beruflichen Rehabilitation
Dazu gehören unter anderem:
- den bisherigen Arbeitsplatz zu erhalten
- eine Rückkehr in das Arbeitsleben zu ermöglichen
- den Arbeitsplatz an gesundheitliche Einschränkungen anzupassen
- eine berufliche Neuorientierung zu ermöglichen
- eine Umschulung oder Weiterbildung zu unterstützen
- eine drohende dauerhafte Erwerbsminderung zu vermeiden
- die berufliche Leistungsfähigkeit zu stabilisieren
- die Integration in den Arbeitsmarkt zu fördern
1.2 Welche Maßnahmen sind möglich?
Je nach individueller Situation können beispielsweise folgende Leistungen infrage kommen:
- berufliche Weiterbildungen
- Umschulungen
- Qualifizierungsmaßnahmen
- Arbeitserprobungen und Belastungserprobungen
- Berufsvorbereitung
- Unterstützung bei der Arbeitsplatzsuche
- technische oder organisatorische Anpassung des Arbeitsplatzes
- Hilfsmittel für den Arbeitsplatz
- Unterstützung bei der Wiedereingliederung
- Leistungen an Arbeitgeber zur Unterstützung der Beschäftigung
1.3 Wer kann berufliche Rehabilitation erhalten?
Eine berufliche Reha kann infrage kommen, wenn die bisherige berufliche Tätigkeit aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nicht mehr dauerhaft ausgeübt werden kann oder der Arbeitsplatz gefährdet ist.
Dabei wird geprüft, welche berufliche Tätigkeit unter Berücksichtigung der individuellen gesundheitlichen Möglichkeiten noch realistisch ist.
1.4 Wer ist zuständig?
Je nach persönlicher Situation können unterschiedliche Rehabilitationsträger zuständig sein. Häufig ist die Deutsche Rentenversicherung beteiligt. Daneben können beispielsweise die Agentur für Arbeit oder andere Rehabilitationsträger zuständig sein.
1.5 Medizinische und berufliche Reha
Die beiden Bereiche können miteinander verbunden sein:
Medizinische Reha:
→ Gesundheit und Leistungsfähigkeit verbessern.
Berufliche Reha:
→ berufliche Teilhabe ermöglichen oder erhalten.
Oft wird zunächst die gesundheitliche Stabilisierung angestrebt. Anschließend kann geprüft werden, welche beruflichen Möglichkeiten bestehen und ob beispielsweise eine stufenweise Wiedereingliederung, eine Anpassung des Arbeitsplatzes oder eine Umschulung sinnvoll ist.