1 Bürgergeld
Bürgergeld war in Deutschland eine Leistung der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II. Es unterstützte Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht vollständig aus eigenen Mitteln bestreiten konnten.
Wichtig: Die Bezeichnung und die gesetzlichen Regelungen haben sich inzwischen geändert. Seit 2026 wurde das Bürgergeld durch die neue Grundsicherung für Arbeitssuchende ersetzt bzw. neu geregelt. Für konkrete Ansprüche kommt es daher auf den aktuellen Rechtsstand und die persönliche Situation an.
1.1 Wofür war bzw. ist die Grundsicherung gedacht?
Die Grundsicherung soll insbesondere:
- den notwendigen Lebensunterhalt sichern
- Kosten für Unterkunft und Heizung berücksichtigen
- die Aufnahme oder Ausweitung einer Erwerbstätigkeit unterstützen
- berufliche Eingliederung fördern
- Menschen bei der Überwindung von Hilfebedürftigkeit unterstützen
1.2 Wer kann grundsätzlich Leistungen erhalten?
Entscheidend sind unter anderem:
- Erwerbsfähigkeit
- Hilfebedürftigkeit
- gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland
- Einkommen und Vermögen
- Zusammensetzung der Bedarfsgemeinschaft
Dabei gelten unterschiedliche Regelungen beispielsweise für Alleinstehende, Familien, Alleinerziehende und Kinder.
1.3 Psychische Erkrankung und Grundsicherung
Eine psychische Erkrankung kann die Fähigkeit beeinflussen, einer Arbeit nachzugehen. Das bedeutet jedoch nicht automatisch, dass ein Anspruch auf Grundsicherung besteht.
Je nach Situation können außerdem andere Leistungen relevant sein, beispielsweise:
- Krankengeld
- Arbeitslosengeld
- Erwerbsminderungsrente
- Sozialhilfe bzw. Grundsicherung nach dem SGB XII
- Leistungen zur Rehabilitation
- Eingliederungshilfe
Welche Leistung zuständig ist, hängt insbesondere von Erwerbsfähigkeit, Einkommen, Vermögen und persönlicher Lebenssituation ab.
1.4 Bürgergeld und Mitwirkung
Leistungsberechtigte haben grundsätzlich bestimmte Pflichten gegenüber dem zuständigen Leistungsträger. Dazu können beispielsweise die Mitwirkung bei der Leistungsgewährung und – soweit zumutbar – Schritte zur beruflichen Eingliederung gehören.
Bei gesundheitlichen Einschränkungen sollte die individuelle Leistungsfähigkeit berücksichtigt werden.
1.5 Antragstellung
Leistungen der Grundsicherung müssen grundsätzlich beim zuständigen Jobcenter beantragt werden. Für die konkrete Antragstellung, aktuelle Regelsätze und geltende Voraussetzungen sollte immer der aktuelle Rechtsstand geprüft werden.
Merksatz:
ZitatGrundsicherung soll den Lebensunterhalt sichern und gleichzeitig dabei unterstützen, Hilfebedürftigkeit zu überwinden oder zu verringern.