1 Wiedereingliederung
Die Wiedereingliederung bezeichnet die schrittweise Rückkehr einer länger erkrankten Person in das Berufsleben. Ziel ist es, die berufliche Belastbarkeit langsam wieder aufzubauen und eine Überforderung zu vermeiden.
1.1 Stufenweise Wiedereingliederung
Besonders häufig ist die stufenweise Wiedereingliederung, auch „Hamburger Modell“ genannt. Dabei beginnt die betroffene Person mit einer geringeren täglichen Arbeitszeit und steigert diese nach einem festgelegten Plan.
Beispielsweise:
- zunächst 2 Stunden täglich
- anschließend 3–4 Stunden
- danach weitere Steigerung
- langfristig Rückkehr zur regulären Arbeitszeit
Die genaue Dauer und Gestaltung werden individuell festgelegt.
1.2 Während der Wiedereingliederung
Während einer stufenweisen Wiedereingliederung gilt die Person grundsätzlich weiterhin als arbeitsunfähig. Die Wiedereingliederung soll deshalb nicht als sofortige vollständige Rückkehr in den Arbeitsalltag verstanden werden, sondern als Belastungserprobung mit schrittweiser Steigerung.
Dabei können Belastungsgrenzen beobachtet und der Plan gegebenenfalls angepasst werden.
1.3 Ziele
Eine Wiedereingliederung soll:
- die Belastbarkeit langsam steigern
- Überforderung und Rückfälle vermeiden
- Sicherheit im Arbeitsalltag zurückgeben
- die Rückkehr an den Arbeitsplatz erleichtern
- die dauerhafte Arbeitsfähigkeit unterstützen
Gerade nach einer längeren körperlichen oder psychischen Erkrankung kann eine schrittweise Rückkehr sinnvoll sein, weil zwischen vollständiger Arbeitsunfähigkeit und voller Belastbarkeit häufig ein längerer Übergangszeitraum liegt.