1 Verhinderungspflege
Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung. Sie ermöglicht es, eine pflegebedürftige Person vorübergehend durch eine andere Person pflegen zu lassen, wenn die übliche Pflegeperson verhindert ist.
1.1 Wann kann sie genutzt werden?
Zum Beispiel wenn die Pflegeperson:
- krank ist,
- Urlaub macht,
- Termine wahrnehmen muss,
- sich erholen möchte,
- beruflich verhindert ist oder
- aus anderen Gründen vorübergehend nicht pflegen kann.
Die Ersatzpflege kann beispielsweise durch Angehörige, Bekannte oder einen ambulanten Pflegedienst erfolgen.
1.2 Voraussetzungen
Grundsätzlich muss ein Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 vorliegen. Die Verhinderungspflege kann für eine zeitweise Vertretung der Pflegeperson eingesetzt werden.
1.3 Beispiel
Eine Tochter pflegt ihren Vater regelmäßig zu Hause. Sie fährt für zwei Wochen in den Urlaub. Während dieser Zeit übernimmt ein ambulanter Pflegedienst die Pflege. Die Kosten können – im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen und des verfügbaren Budgets – über die Verhinderungspflege abgerechnet werden.
Kurz gesagt:
👉 Verhinderungspflege = Ersatzpflege, wenn die normalerweise pflegende Person vorübergehend ausfällt.