1 Grad der Behinderung (GdB)
Der Grad der Behinderung (GdB) beschreibt in Deutschland, wie stark die Teilhabe am Leben durch eine gesundheitliche Beeinträchtigung eingeschränkt ist. Er wird von der zuständigen Behörde festgestellt.
Der GdB wird in Zehnerschritten von 20 bis 100 vergeben. Dabei handelt es sich nicht um eine Prozentangabe. Ein GdB von 50 bedeutet also nicht, dass eine Person „zu 50 % arbeitsunfähig“ ist.
1.1 Wovon hängt der GdB ab?
Entscheidend sind nicht nur Diagnosen, sondern vor allem die konkreten Auswirkungen einer Erkrankung oder Behinderung auf den Alltag und die Teilhabe.
Berücksichtigt werden beispielsweise:
- körperliche Einschränkungen
- psychische Beeinträchtigungen
- Einschränkungen im sozialen Leben
- Schwierigkeiten bei der Alltagsbewältigung
- Auswirkungen auf die berufliche Teilhabe
- Dauer und Ausmaß der Beeinträchtigungen
Bestehen mehrere gesundheitliche Beeinträchtigungen, werden diese nicht einfach addiert. Es wird eine Gesamtbewertung vorgenommen.
1.2 GdB und Schwerbehinderung
Ab einem GdB von 50 gilt eine Person rechtlich als schwerbehindert. Auf Antrag kann ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt werden.
Bei einem GdB von 30 oder 40 kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Gleichstellung bei der Agentur für Arbeit beantragt werden, insbesondere wenn der Arbeitsplatz aufgrund der Behinderung gefährdet ist.
1.3 GdB ist nicht dasselbe wie Erwerbsminderung
Ein wichtiger Unterschied:
GdB:
→ Wie stark ist die Teilhabe durch eine Behinderung beeinträchtigt?
Erwerbsminderung:
→ Wie viele Stunden kann eine Person unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes noch arbeiten?
Deshalb kann beispielsweise jemand einen GdB von 50 haben und trotzdem voll arbeitsfähig sein. Umgekehrt kann auch eine erhebliche Erwerbsminderung bestehen, ohne dass automatisch ein bestimmter GdB vorliegt.