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Gleichstellung

  • Sunshine
  • 23. August 2026 um 14:13
  • 31 mal gelesen
  • Eintrag
  • Bewertungen 0
  • Gleichstellung

    Die Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen ermöglicht Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 30 oder 40, unter bestimmten Voraussetzungen rechtlich ähnlich wie schwerbehinderte Menschen behandelt zu werden.

    1 Gleichstellung

    Die Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen ermöglicht Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 30 oder 40, unter bestimmten Voraussetzungen rechtlich ähnlich wie schwerbehinderte Menschen behandelt zu werden.

    Sie kann insbesondere sinnvoll sein, wenn die Behinderung dazu führt, dass der Arbeitsplatz gefährdet ist oder es schwerfällt, einen geeigneten Arbeitsplatz zu finden.

    1.1 Voraussetzungen

    Eine Gleichstellung kann beantragt werden, wenn:

    • ein GdB von mindestens 30 und weniger als 50 vorliegt,
    • die Person einen Arbeitsplatz hat oder einen Arbeitsplatz sucht und
    • aufgrund der Behinderung Schwierigkeiten bestehen, einen geeigneten Arbeitsplatz zu bekommen oder zu behalten.

    Über den Antrag entscheidet grundsätzlich die Agentur für Arbeit.

    1.2 Welche Vorteile kann eine Gleichstellung haben?

    Eine Gleichstellung kann insbesondere den Arbeitsplatzschutz verbessern. Möglich sind beispielsweise:

    • besonderer Kündigungsschutz
    • Unterstützung bei der Sicherung des Arbeitsplatzes
    • Unterstützung bei der behindertengerechten Gestaltung des Arbeitsplatzes
    • Hilfen zur beruflichen Eingliederung
    • Unterstützung durch den Arbeitgeber beziehungsweise das Integrationsamt/Inklusionsamt

    1.3 Was bedeutet die Gleichstellung nicht?

    Eine Gleichstellung bedeutet nicht, dass man einen Schwerbehindertenausweis mit GdB 50 erhält.

    Auch bestimmte Nachteilsausgleiche, die an einen Schwerbehindertenstatus oder bestimmte Merkzeichen geknüpft sind, entstehen durch die Gleichstellung nicht automatisch.

    Ein wichtiger Unterschied ist außerdem:

    GdB 30/40 + Gleichstellung
    → vor allem Schutz und Unterstützung im Arbeitsleben

    GdB 50 oder höher
    → Schwerbehindertenstatus mit weiteren möglichen Nachteilsausgleichen.

    1.4 Beispiel

    Eine Person hat einen GdB von 40 und arbeitet in einem Beruf, den sie aufgrund ihrer gesundheitlichen Einschränkungen zunehmend nicht mehr bewältigen kann. Der Arbeitsplatz ist dadurch gefährdet.

    In diesem Fall kann eine Gleichstellung bei der Agentur für Arbeit beantragt werden. Sie kann dazu beitragen, den Arbeitsplatz zu sichern und notwendige Unterstützung oder Anpassungen am Arbeitsplatz zu ermöglichen.

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Inhaltsverzeichnis

  • 1 Gleichstellung
    • 1.1 Voraussetzungen
    • 1.2 Welche Vorteile kann eine Gleichstellung haben?
    • 1.3 Was bedeutet die Gleichstellung nicht?
    • 1.4 Beispiel

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