1 Psychiatrisches Gutachten
Ein psychiatrisches Gutachten ist eine fachliche Einschätzung durch eine Fachärztin oder einen Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie. Es wird erstellt, um eine konkrete medizinische oder rechtliche Fragestellung zu beurteilen.
Ein Gutachten ist mehr als ein normaler Arztbrief: Es soll eine bestimmte Fragestellung nachvollziehbar und möglichst objektiv beantworten.
1.1 Was kann in einem psychiatrischen Gutachten stehen?
Je nach Auftrag können unter anderem folgende Bereiche untersucht werden:
- persönliche und psychiatrische Vorgeschichte
- aktuelle Beschwerden und Symptome
- bisherige Diagnosen
- bisherige Behandlungen und Therapien
- Medikamenteneinnahme
- psychosoziale Lebenssituation
- psychischer Befund
- Verhalten und Beobachtungen während der Untersuchung
- vorhandene ärztliche und therapeutische Unterlagen
- diagnostische Einschätzung
- Beurteilung der Leistungsfähigkeit
- Beantwortung der konkreten Gutachtenfrage
1.2 Psychischer Befund
Ein wichtiger Bestandteil ist häufig der psychische Befund. Dabei können beispielsweise beurteilt werden:
- Bewusstsein und Orientierung
- Stimmung und Affekt
- Antrieb
- Denken
- Wahrnehmung
- Konzentration und Gedächtnis
- Verhalten
- Impulskontrolle
- Krankheitseinsicht
- Suizidgedanken oder andere relevante Risiken
1.3 Wofür wird ein psychiatrisches Gutachten benötigt?
Psychiatrische Gutachten können beispielsweise im Zusammenhang mit folgenden Fragen erstellt werden:
- Erwerbsfähigkeit und Arbeitsfähigkeit
- Erwerbsminderungsrente
- Rehabilitation
- Schwerbehinderung bzw. Grad der Behinderung
- Betreuungsrecht
- Sozialrecht
- Arbeitsrecht
- Unterbringungsfragen
- bestimmte strafrechtliche Fragestellungen
Welche Fragen tatsächlich beurteilt werden, hängt immer vom Gutachtenauftrag ab.
1.4 Wie läuft eine Begutachtung ab?
In der Regel findet zunächst ein ausführliches Gespräch statt. Die Gutachterin oder der Gutachter erhebt die Krankengeschichte und fragt nach den aktuellen Beschwerden und deren Auswirkungen auf den Alltag.
Zusätzlich können vorhandene Arztberichte, Klinikberichte, Therapieunterlagen und andere relevante Dokumente berücksichtigt werden. Anschließend wird der psychische Befund erhoben und die konkrete Fragestellung des Gutachtens beantwortet.
1.5 Wichtig
Ein psychiatrisches Gutachten ist keine Therapie. Die Aufgabe des Gutachters besteht nicht in erster Linie darin, eine Behandlung durchzuführen, sondern eine bestimmte fachliche Frage zu beurteilen.
Außerdem sollte ein Gutachten zwischen festgestellten Tatsachen, Angaben der betroffenen Person und fachlicher Einschätzung unterscheiden. Eine Diagnose allein beantwortet beispielsweise noch nicht automatisch die Frage, wie stark eine Person im Alltag oder im Berufsleben beeinträchtigt ist.