1 Pflegegrad
Der Pflegegrad beschreibt, wie stark eine Person aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen in ihrer Selbstständigkeit und Alltagsbewältigung beeinträchtigt ist. Er ist entscheidend dafür, ob und in welchem Umfang Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch genommen werden können.
Es gibt fünf Pflegegrade:
| Pflegegrad | Bedeutung |
|---|---|
| 1 | geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit |
| 2 | erhebliche Beeinträchtigung |
| 3 | schwere Beeinträchtigung |
| 4 | schwerste Beeinträchtigung |
| 5 | schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung |
1.1 Wie wird der Pflegegrad festgestellt?
Die Pflegekasse beauftragt in der Regel den Medizinischen Dienst mit einer Begutachtung. Bei privat Pflegeversicherten erfolgt die Begutachtung durch die entsprechende private Pflegeversicherung beziehungsweise deren Gutachterdienst.
Dabei wird betrachtet, wie selbstständig die betroffene Person in verschiedenen Lebensbereichen ist. Dazu gehören insbesondere:
- Mobilität
- kognitive und kommunikative Fähigkeiten
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
- Selbstversorgung
- Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen
- Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Entscheidend ist dabei nicht allein eine Diagnose, sondern welche konkreten Einschränkungen im Alltag bestehen und wie viel Unterstützung benötigt wird.
1.2 Welche Leistungen können möglich sein?
Je nach Pflegegrad können unter anderem Leistungen wie:
- Pflegegeld
- Pflegesachleistungen durch einen Pflegedienst
- Entlastungsleistungen
- Verhinderungspflege
- Kurzzeitpflege
- Pflegehilfsmittel
- Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
- Leistungen für stationäre Pflege
in Betracht kommen.
1.3 Pflegegrad und GdB – der Unterschied
Pflegegrad:
→ Wie stark ist eine Person im Alltag auf Unterstützung angewiesen?
GdB:
→ Wie stark ist die Teilhabe durch eine Behinderung beeinträchtigt?
Beide Einstufungen sind deshalb unabhängig voneinander. Ein bestimmter GdB führt nicht automatisch zu einem bestimmten Pflegegrad – und umgekehrt.