1 Eingliederungshilfe
Die Eingliederungshilfe ist eine sozialrechtliche Unterstützung für Menschen mit Behinderungen oder drohender Behinderung. Sie soll ihnen ermöglichen, möglichst selbstbestimmt zu leben und gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.
1.1 Ziele der Eingliederungshilfe
Im Mittelpunkt steht nicht nur die Versorgung, sondern vor allem die Teilhabe. Unterstützt werden kann beispielsweise:
- selbstständiges Wohnen
- Aufbau und Erhalt sozialer Kontakte
- Teilhabe am Arbeitsleben
- Unterstützung bei der Alltagsbewältigung
- Freizeitgestaltung und gesellschaftliche Teilhabe
- Entwicklung und Erhalt persönlicher Fähigkeiten
- Unterstützung bei Kommunikation und Orientierung
1.2 Formen der Unterstützung
Je nach individuellem Bedarf kann Eingliederungshilfe beispielsweise als
- Assistenz beim Wohnen
- ambulant betreutes Wohnen
- Unterstützung in einer besonderen Wohnform
- Assistenz im Alltag
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
- Unterstützung in Tagesstätten oder anderen Beschäftigungsangeboten
- heilpädagogische oder sozialpädagogische Leistungen
erbracht werden.
1.3 Wer kann Eingliederungshilfe bekommen?
Entscheidend ist, ob eine wesentliche Beeinträchtigung der Teilhabe besteht oder eine solche droht und deshalb Unterstützung erforderlich ist. Eine psychische Erkrankung kann dabei grundsätzlich ebenfalls relevant sein.
Die konkrete Leistung richtet sich nach dem individuellen Unterstützungsbedarf. Dabei wird betrachtet, in welchen Lebensbereichen die Person Schwierigkeiten hat und welche Hilfen benötigt werden.
1.4 Eingliederungshilfe und Pflegegrad
Eingliederungshilfe und Pflegeleistungen sind nicht dasselbe. Ein Pflegegrad bezieht sich insbesondere auf den Unterstützungsbedarf bei der Selbstständigkeit und Pflege. Die Eingliederungshilfe konzentriert sich dagegen auf Teilhabe und Selbstbestimmung.
Beide Unterstützungssysteme können unter bestimmten Voraussetzungen nebeneinander bestehen.
1.5 Einfach gesagt
Eingliederungshilfe bedeutet: Menschen mit Behinderung sollen die Unterstützung bekommen, die sie benötigen, um möglichst selbstbestimmt zu wohnen, zu arbeiten, soziale Beziehungen zu führen und am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.