Verhinderungspflege
Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung. Sie ermöglicht es, eine pflegebedürftige Person vorübergehend durch eine andere Person pflegen zu lassen, wenn die übliche Pflegeperson verhindert ist.
Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung. Sie ermöglicht es, eine pflegebedürftige Person vorübergehend durch eine andere Person pflegen zu lassen, wenn die übliche Pflegeperson verhindert ist.
Grundsicherung ist eine staatliche Sozialleistung für Menschen, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenem Einkommen oder Vermögen finanzieren können.
Gerichtskostenbeihilfe bezeichnet umgangssprachlich eine finanzielle Unterstützung für Menschen, die sich ein Gerichtsverfahren oder die damit verbundenen Kosten nicht leisten können.
Das Kostenerstattungsverfahren ist ein Verfahren, bei dem eine Person eine Leistung zunächst selbst bezahlt und sich die entstandenen Kosten anschließend von einer zuständigen Stelle erstatten lässt.
Die Eingliederungshilfe ist eine sozialrechtliche Unterstützung für Menschen mit Behinderungen oder drohender Behinderung. Sie soll ihnen ermöglichen, möglichst selbstbestimmt zu leben und gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.
Der Pflegegrad beschreibt, wie stark eine Person aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen in ihrer Selbstständigkeit und Alltagsbewältigung beeinträchtigt ist
Die Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen ermöglicht Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 30 oder 40, unter bestimmten Voraussetzungen rechtlich ähnlich wie schwerbehinderte Menschen behandelt zu werden.
Der Grad der Behinderung (GdB) beschreibt in Deutschland, wie stark die Teilhabe am Leben durch eine gesundheitliche Beeinträchtigung eingeschränkt ist.
Ein Schwerbehindertenausweis ist ein amtlicher Nachweis über eine anerkannte Schwerbehinderung. Er wird in Deutschland ausgestellt, wenn ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 festgestellt wurde
Die Wiedereingliederung bezeichnet die schrittweise Rückkehr einer länger erkrankten Person in das Berufsleben.